GEZ: Neues Urteil zu Gebühr für PCs mit Internet
Die zuständigen Richter des 8. Senats haben die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Computer mit Internetzugang bestätigt, und das gleich in zwei Fällen. Hintergrund: Nutzer eines internetfähigen Rechners müssen seit 2007 pro Monat 5,52 Euro zahlen, wenn sie kein Radiogerät besitzen. Diese Regelung sei rechtens: Es komme nicht darauf an, ob tatsächlich via Computer Radio gehört wird. Für die Erhebung der Gebühr sei die Nutzungsmöglichkeit ausreichend, heißt es in der Urteilsbegründung.
Somit wurden die Klagen zweier Studenten zurückgewiesen (AZ: 8 A 2690/08): Sie hatten weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät in ihrem Besitz und verweigerten die Zahlung der Rundfunkgebühr mit der Begründung, sie würden ihre Rechner nicht fürs Radiohören nutzen. Dieses Argument wiesen die Richter zurück: Ein PC mit Internetzugang sei ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, mit dem durch das Anklicken von Internetseiten zahlreiche Radiosender live empfangen werden könnten. Einige PC-Nutzer würden dies zwar als „aufgedrängte Leistung“ empfinden, der sie sich nicht entziehen könnten. Aber diese fehlende Wahlmöglichkeit sei das Kennzeichen eines Multifunktionsgeräts, worunter ein internetfähiger PC zählt. Darüber hinaus verletze die in ihrer Höhe relativ gering ausfallende Gebühr den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht.
Somit wurden die Klagen zweier Studenten zurückgewiesen (AZ: 8 A 2690/08): Sie hatten weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät in ihrem Besitz und verweigerten die Zahlung der Rundfunkgebühr mit der Begründung, sie würden ihre Rechner nicht fürs Radiohören nutzen. Dieses Argument wiesen die Richter zurück: Ein PC mit Internetzugang sei ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, mit dem durch das Anklicken von Internetseiten zahlreiche Radiosender live empfangen werden könnten. Einige PC-Nutzer würden dies zwar als „aufgedrängte Leistung“ empfinden, der sie sich nicht entziehen könnten. Aber diese fehlende Wahlmöglichkeit sei das Kennzeichen eines Multifunktionsgeräts, worunter ein internetfähiger PC zählt. Darüber hinaus verletze die in ihrer Höhe relativ gering ausfallende Gebühr den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht.
13:02
Es ist wirklich lächerlich.
Vor allem da die Gebührenpflichtigen Sender auch im Ausland empfangen werden können.
Wenn das so ist dann sollen die von der ganzen Welt Gebühren kassieren, nicht nur Deutschlandweit.
Warum sollen wir für etwas zahlen das andere um sonst haben können?
Diese sache ist so absolut lächerlich das es dafür keine Worte gibt.
Von mir aus sollen sie die ganzen Sender ect abschaffen, die Finanzieren sich ja eh scho genauso über Werbung wie andere Sender.
GEZ ist nichts weiter als Betrug. Für etwas Zahlen das nicht vorhanden ist?
Zu sagen:
es ist ja evt möglich,
Geht nicht. dann sollte den Sendern die Pflicht aufgebürgt werden nicht die Menschen zu Zwingen, sondern ihnen die wahl zu lassen.
Wer online TV gucken wil, oder Radio hören will,
muss sich halt nen account erstellen der dann über die
GEZ freigeschaltet wird. Anders ist es nur Betrug am nicht nutzer.
11:32
"Vor allem da die Gebührenpflichtigen Sender auch im Ausland empfangen werden können.
Wenn das so ist dann sollen die von der ganzen Welt Gebühren kassieren, nicht nur Deutschlandweit.
Warum sollen wir für etwas zahlen das andere um sonst haben können? "
Ziemlich berechtigter Einwand.
Ich finde die Einrichtung GEZ veraltet und unberechtigt.
Woher nehmen die öffentlich-rechtlichen sich das Recht uns abzukassieren, wenn alle anderen privaten längst in der Überzahl sind und sich auch sehr gut allein finanzieren können und man als Zuschauer/Zuhörer nicht die Möglichkeit hat den "Service" der öffentlich-rechtlichen abzuwählen?
Ich finde diese Zwangzahlung nur weil ich einen Computer besitze eine Frechheit.
Beschämend das ein Gericht dem Recht gibt, nur weil es sich um eine vergleichweise geringen Betrag handelt.