Auch im Internet: Immer das Kleingedruckte lesen!
Es gibt im Netz Seiten, auf denen zum Beispiel Spiele, Videos oder MP3-Dateien zum kostenlosen Download angeboten werden. Dazu muss der Interessent nicht nur seine persönlichen Daten, sondern auch die zu seinem Konto angeben. Da der Testzeitraum für die Angebote meistens erst einmal nicht mit Kosten verbunden ist, wird häufig bereitwillig Auskunft gegeben. Doch Vorsicht: Auch hier gilt es, zunächst einmal das Kleingedruckte zu lesen. Denn: Fast immer bedeutet die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz: AGBs, per solchen Angeboten das Abschließen eines Abonnements – und das kann dann so richtig ins Geld gehen. Auf einmal wurde ein Jahresabo abgeschlossen, für das das Geld sofort vom Konto abgebucht wird, weil nicht vorab alle Informationen zum Angebot genau studiert wurden. Nichtsdestotrotz besteht die Möglichkeit, vorzeitig aus solchen Verträgen herauszukommen: Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf ohne die Einwilligen eines Erziehungsberechtigten, auch im Internet nur unter Einschränkungen einen Vertrag abschließen. Für jeden gilt grundsätzlich das Recht auf Rücktritt innerhalb der ersten zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages!