Die Biografie „Bürger Grass“ von Michael Jürgs ist in der Verlagsgruppe Random House erschienen, die jetzt von Günter Grass verklagt wird. Damit wehrt sich der in Danzig Geborene dagegen, dass in der Biografie behauptet wird, er habe sich gegen Ende des Zweiten Weltenkriegs „freiwillig“ zur Waffen-SS meldet.
Wie auf „Spiegel Online“ zu lesen ist, habe der 80-jährige Grass der Klage eine eidesstattliche Versicherung beigelegt, in der es

heiße: „Meiner Darstellung in meinem Buch ,Beim Häuten der Zwiebel’ liegen folgende, von mir klar erinnerte Fakten zugrunde: Ich habe mich als 15-Jähriger in Gotenhafen freiwillig zur Wehrmacht gemeldet, und zwar zum Dienst bei der U-Boot-Waffe, ersatzweise zur Panzerwaffe. Mit einer Meldung zur Waffen-SS hatte das weder direkt noch indirekt irgendetwas zu tun. Die Einberufung zur Waffen-SS erfolgte ohne mein aktives Zutun erst im Zuge der Zustellung des Einberufungsbefehls im Herbst 1944.“
Grund für die eingereichte Unterlassungsklage ist ein Satz in der diesjährigen Neuauflage der da lautet: „Günter Grass bekannte, seine Nuss knackend, sich als Siebzehnjähriger freiwillig zur Waffen-SS gemeldet zu haben.“ Anlässlich des Verbots von Maxim Billers Roman "Esra" hatte Grass im Oktober auf der Frankfurter gesagt, „jedes Buch sollte erscheinen dürfen“, damit jeder Leser sein eigenes Urteil fällen kann – allerdings dürften keine Lügen verbreitet werden.
Der Literaturnobelpreisträger hatte in seiner Autobiografie „Beim Häuten der Zwiebel“ (2006) das erste Mal über seine Mitgliedschaft bei der Waffen-SS berichtet und in einem späteren Interview betont, dass er dies „im Rückblick immer als einen Makel empfunden“ habe.