Jeder Bürger sollte frei in seiner Entscheidung sein, einen Handyvertrag trotz negativem Schufa-Eintrag abschließen zu können. Doch die Praxis sieht leider anders aus. Ein Handyvertrag ist nämlich ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Mobilfunkanbieter und einem Handynutzer. Dieser Vertrag kann zustande kommen - oder eben auch nicht. In vielen Fällen entscheiden darüber letztendlich doch die Eintragungen in der Schufa-Datenbank und dem sich daraus ergebenden "Schufa-Score".

Schufa als Interessensvertreter der Mobilfunkanbieter
Die private Wirtschaftsauskunftei Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, hat ihren Geschäftssitz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Ihre Vertrags-/Geschäftspartner sind Kreditinstitute, Autobanken, Leasinggesellschaften, Versandhändler, Onlineshops sowie die meisten Mobilfunkanbieter. Sie lassen alle Verträge, die sie mit ihren Kunden abschließen, in die Schufa-Datenbank eintragen. Wenn sich zu diesen Verträgen Schwierigkeiten oder Unregelmäßigkeiten, wie zum Beispiel Zahlungsprobleme ergeben, kommt es ebenfalls zu einem negativen Eintrag in der Schufa-Datenbank. So erhält die Schufa ein sehr transparentes Bild über das vertragliche Ausgabeverhalten

vieler Bürger.

Für ihre Geschäftspartner ist die Schufa quasi ein internes Frühwarnsystem. Neuverträge mit Kunden, die zu bestehenden Verträgen eine oder mehrere Negativeintragungen in der Schufa-Datenbank haben, werden deswegen nicht oder nur ungern abgeschlossen. Als Grundlage dient hierbei der sogenannte "Schufa-Score". Zu ihm werden alle Eintragungen in der Schufa-Datenbank zusammengefasst. Der Score wird in Prozenten ausgedrückt und von den Schufa-Geschäftspartnern bei der Bonitätsbewertung ihrer Kunden zugrundegelegt. Je näher der Score an hundert Prozent heranreicht, umso besser ist er; umgekehrt ist er umso schlechter, je niedriger er ist.

Der Handyvertrag ist ein in der Regel zweijähriger Vertrag. Der Mobilfunkanbieter verpflichtet sich also, zwei Jahre lang die festgelegte Vertragsbedingungen einzuhalten. Darüber hinaus ist das Handy als Hardware meistens ein Vertragsbestandteil und letztendlich auch der Zugang zu dem jeweiligen Funk-/Handynetz. Der Mobilfunkbetreiber geht mit einem Handyvertrag das finanzielle Risiko ein, dass der Kunde die vertraglich geregelten Kosten pünktlich und vollständig begleicht. Tut er das nicht, wird aus dem Vertrag ein Minusgeschäft, das zusätzlich mit Ärger, Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Um diese Situation zu vermeiden, wird die Bonität des Kunden bereits im Vorfeld anhand des Schufa-Scores geprüft. Hierzu gibt der Kunde durch die Unterzeichnung der sogenannten Schufa-Klausel seine Zustimmung. Ohne Zustimmung ist der Abschluss von Handyverträgen meist nicht möglich.

Handyvertrag trotz Schufa möglich - wenn auch nicht alltäglich
Der ein oder andere Mobilfunkanbieter hat die Zeichen der Zeit erkannt: die Handynutzung sollte nicht ausschließlich von der Einkommenssituation des Einzelnen abhängig sein. Diese Erkenntnis, sowie das Bestreben nach Gewinnmaximierung, ermöglicht bei einigen wenigen Anbietern auch ein Handyvertrag ohne Schufa - also mit einer sogenannten negativen Schufa.

Bitte beachten
Ein Handyvertrag ohne Bonitätsprüfung ist bei renommierten Telekommunikationsanbietern grundsätzlich ausgeschlossen - auch wenn dieser Eindruck von dubiosen Anbietern im Internet häufig vermittelt wird.

In diesem Zusammenhang wird dann gerne mal davon gesprochen, dass bei der Bonitätsprüfung "ein Auge zugedrückt wird" oder Ähnliches.

Derlei Aussagen sind aber schlichtweg falsch! Alle Mobilfunkanbieter sehen sich aus ihrem Selbstverständnis heraus nämlich dazu verpflichtet, die Bonität ihrer Vertragspartner zu prüfen und zu bewerten.

Dies ist auch nachvollziehbar, denn verständlicherweise möchten die Mobilfunkanbieter ihre Handyverträge mit dem geringstmöglichen finanziellen Risiko verkaufen. Dennoch gehen Sie mit den ermittelten Schufa-Einträgen unterschiedlich um.

Hier geht es zum 2. Teil.