Speichern Mobilfunkanbieter mehr Daten als gesetzlich erlaubt?
Wenigstens einen, höchstens sechs Monate lang speichern die großen Anbieter E-Plus, T-Mobile und Vodafone und E-Plus, welcher ihrer jeweiligen Mobilfunkkunden aus welcher Funkzelle mit wem wann wie lange ein Gespräch mit seinem Handy oder Smartphone geführt hat. Lediglich der Anbieter O2 lösche die meisten Daten nach einer Woche. Diese Schlussfolgerungen können aus einer vertraulichen Aufstellung der Münchner Generalstaatsanwaltschaft gezogen werden, welche der „Berliner Zeitung“ vorliege.
Das BVerfG hatte voriges Jahr geurteilt, dass die Mobilfunkanbieter lediglich die Daten erfassen und speichern dürfen, die sie dringend für die Ausstellung der Abrechnungen brauchen. Alle Daten, die nichts mit diesem Zweck zu tun haben, müssten umgehend gelöscht werden. Nach Auffassung von Datenschützern ist es aus diesem Grund unzulässig, den Standort eines Mobilfunkteilnehmers oder die eingehenden Gespräche zu speichern – Letztere würden bei Inlandstelefonaten ohnehin niemals berechnet.
Der Arbeitskreis (AK) Vorratsdatenspeicherung nennt die Praxis der Mobilfunkanbieter illegal. „Das bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen“, übt Ulrich Breuer vom AK in dem Artikel der „Berliner Zeitung“ Kritik, „weil sie zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sind oder mit der falschen Person telefoniert haben.“
Das BVerfG hatte voriges Jahr geurteilt, dass die Mobilfunkanbieter lediglich die Daten erfassen und speichern dürfen, die sie dringend für die Ausstellung der Abrechnungen brauchen. Alle Daten, die nichts mit diesem Zweck zu tun haben, müssten umgehend gelöscht werden. Nach Auffassung von Datenschützern ist es aus diesem Grund unzulässig, den Standort eines Mobilfunkteilnehmers oder die eingehenden Gespräche zu speichern – Letztere würden bei Inlandstelefonaten ohnehin niemals berechnet.
Der Arbeitskreis (AK) Vorratsdatenspeicherung nennt die Praxis der Mobilfunkanbieter illegal. „Das bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen“, übt Ulrich Breuer vom AK in dem Artikel der „Berliner Zeitung“ Kritik, „weil sie zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sind oder mit der falschen Person telefoniert haben.“