In Zukunft soll die Ortung von Mobiltelefonen lediglich dann möglich sein, wenn der Betroffene, als der Besitzer des Handys, „ausdrücklich, gesondert und schriftlich“ zugestimmt hat. „Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben“, wird ein Sprecher des Verbraucherschutzministeriums auf „Tagesschau.de“ zitiert.
Anbieter in Sachen Handyortung wollen mit ihren Offerten speziell die jugendliche Zielgruppe ansprechen und werben dafür im Fernsehen und im Internet: Die Interessenten wollen mit der Ortung in erster Linie ihren Partner kontrollieren; erfahren, wo ihr gestohlenes Handy abgeblieben ist, oder wissen, an welchem Ort sich eine bestimmte Person gerade aufhält. Um diese Information zu bekommen, müssen sei die betreffende Mobilfunknummer angeben; für die Einwilligung ist nur eine SMS vom gesuchten Handy nötig. Eine solche Nachricht könne jedoch manipuliert werden: Darum wird damit nicht bestätigt, dass sie auch wirklich vom Inhaber des Handys stamme, wird seitens des Verbraucherministeriums gewarnt.
Eine weitere Neuerung ist, dass die Handyinhaber ab demnächst über die Zahl der Ortungen in Kenntnis gesetzt werden sollen. Nach den Plänen der Regierung sollen alle Änderungen hinsichtlich der Handyortung Eingang finden in die Novelle des Telekommunikationsgesetzes.