Erhöhung der Rundfunkgebühr auf 19 Euro?
Im Gegensatz „zu einer Gebühr ist ein Beitrag grundsätzlich nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung gebunden, sondern ist allein für die Möglichkeit zur Inanspruchnahme zu zahlen“, heißt es im Wikipedia-Eintrag zum Thema. „Im Unterschied zu einer Steuer kann die Höhe des Rundfunkbeitrags (wie zuvor schon der Rundfunkgebühr) nicht frei vom Gesetzgeber festgesetzt werden.“
Rundfunkgebühr: Erst Senkung, dann Erhöhung?
Mit den Einnahmen aus der Rundfunkabgabe werden ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Für das nächste Jahr schlägt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vor, den bisherigen Beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 17,21 Euro zu reduzieren.
Es sei nämlich davon auszugehen, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Gebührenperiode 2017 bis 2020 deutlich mehr Erträge aus der Rundfunkabgabe zukommen werden, als es für eine sogenannte bedarfsgerechte Finanzierung notwendig wäre. Über eine Senkung der GEZ-Gebühr entschieden werden soll am 16. Juni.
Einem Artikel der „Bild“-Zeitung von heute zufolge könnte die Rundfunkabgabe mit der übernächsten Gebührenperiode, also ab dem Jahr 2021 steigen, und zwar auf 19 Euro pro Monat.
Konferenzteilnehmer als Quelle
Diesbezüglich beruft sich die Zeitung auf einen Bericht des Fachdienstes „Medienkorrespondenz“, der in Bonn erscheint. Der wiederum habe seine Informationen von Teilnehmern einer Konferenz vom 24. Februar in Berlin, bei der Mitglieder KEF und Vertreter der Bundesländer zugegen waren.
Normalerweise gebe die KEF keine Prognose ab, die über die nächste Beitragsperiode hinausreiche. Dass sie es diesmal getan hat, deute auf ein Dilemma hin: „Denn falls der Budgetbedarf auch über 2021 hinaus gleich bleiben beziehungsweise weiter wachse, müsse dann auch der Rundfunkbeitrag steigen, weil künftig eben keine Mehrerträge mehr aus der Abgabe zu erwarten seien. Andernfalls drohten für spätere Jahre Deckungslücken“, so die „Bild“.