Kommt das Aus fürs Call-TV?
Der jährliche Umsatz mit Gewinnspiel-Shows und Telefonmehrwertdiensten wird auf zirka 350 Millionen Euro geschätzt. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ wird mit so genannten Call-TV-Shows zukünftig nicht mehr so viel Geld zu scheffeln sein. So gehe aus dem aktuellen Geschäftsbericht des Medienkonzerns ProSiebenSat.1 hervor, dass mit Einbußen beim Umsatz zu rechnen sei, wenn im neuen Glücksspielstaatsvertrag „bei allen Call-In-Angeboten kostenfreie Mitspielangebote geschaffen werden müssten“. Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt 2008 in Kraft. Sender, die Call-TV im Programm haben, wie zum Beispiel DSF, Neun Live oder Super RTL, müssten bei Verstößen gegen Gewinnspielregeln ab nächstem Jahr mit Bußgeldbescheiden rechnen.
Parallel dazu wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) demnächst eine Entscheidung dazu fällen, ob es sich bei Call-TV überhaupt um Fernsehen im Sinne des deutschen Rundfunkstaatsvertrages handelt. Sollten Call-TV-Sendungen als Werbung oder Teleshopping kategorisiert werden, könnten die Sender nicht mehr rund um die Uhr Call-TV ausstrahlen. Nach dem „Focus“-Bericht wird der Generalstaatsanwalt des EuGH, Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, so zitiert, dass „Glücksspiel, bei dem für die Teilnahme eine Mehrwerttelefonnummer angewählt werden muss“, Teleshopping sei und daher maximal drei Stunden pro Tag von normalen Fernsehanstalten übertragen werden darf.
Parallel dazu wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) demnächst eine Entscheidung dazu fällen, ob es sich bei Call-TV überhaupt um Fernsehen im Sinne des deutschen Rundfunkstaatsvertrages handelt. Sollten Call-TV-Sendungen als Werbung oder Teleshopping kategorisiert werden, könnten die Sender nicht mehr rund um die Uhr Call-TV ausstrahlen. Nach dem „Focus“-Bericht wird der Generalstaatsanwalt des EuGH, Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, so zitiert, dass „Glücksspiel, bei dem für die Teilnahme eine Mehrwerttelefonnummer angewählt werden muss“, Teleshopping sei und daher maximal drei Stunden pro Tag von normalen Fernsehanstalten übertragen werden darf.