Abtreibung: Wird Bushido nun Vater oder nicht?
In der Jugendzeitschrift „Bravo“ wird berichtet, dass Martina B., Ex-Geliebte Bushidos, einen pikanten Vorschlag gemacht haben soll. Über ihren Anwalt soll die Schweizerin vom Rapper 120.000 Euro verlangt haben. Dann würde sie nämlich das gemeinsame Kind abtreiben lassen.
Bushido nämlich war alles andere als begeistert, demnächst Vater zu werden und hat generell Zweifel an der Vaterschaft. Und die katholischen Eltern von Martina B. hatten auch etwas dagegen. Bushido hat dann später einen Anruf ihres Anwalts bekommen. „Er meinte zu mir, seine Mandantin würde das Kind abtreiben und die Presse meiden, wenn ich ihr 120.000 Euro zahle“, so der Echo-Gewinner gegenüber der „Bravo“. Darüber hinaus machte er deutlich, dass er sich in der Sache nicht erpressen lasse. Der Anwalt dagegen soll auch gesagt haben: „Die Schwangerschaft und die Vaterschaft lassen sich nachweisen, falls Bushido dies bestreiten sollte.“ Wenn Bushido weiterhin behauptet, Martina B. wolle sich nur an ihm bereichern, müsse er mit einer Vaterschaftsklage rechnen. Derzeit ist er bereits von seiner Ex angeklagt, und zwar wegen Beschimpfung, Nötigung und Drohung.
Bushido nämlich war alles andere als begeistert, demnächst Vater zu werden und hat generell Zweifel an der Vaterschaft. Und die katholischen Eltern von Martina B. hatten auch etwas dagegen. Bushido hat dann später einen Anruf ihres Anwalts bekommen. „Er meinte zu mir, seine Mandantin würde das Kind abtreiben und die Presse meiden, wenn ich ihr 120.000 Euro zahle“, so der Echo-Gewinner gegenüber der „Bravo“. Darüber hinaus machte er deutlich, dass er sich in der Sache nicht erpressen lasse. Der Anwalt dagegen soll auch gesagt haben: „Die Schwangerschaft und die Vaterschaft lassen sich nachweisen, falls Bushido dies bestreiten sollte.“ Wenn Bushido weiterhin behauptet, Martina B. wolle sich nur an ihm bereichern, müsse er mit einer Vaterschaftsklage rechnen. Derzeit ist er bereits von seiner Ex angeklagt, und zwar wegen Beschimpfung, Nötigung und Drohung.