Au Backe: Paris muss in den Knast!
Paris hatte die Auflagen ihrer Bewährungsstrafe verletzt: Wegen Trunkenheit am Steuer wurde ihr im Januar der Führerschein entzogen; außerdem wurde ihre Strafe für diese Tat für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Ende Februar wurde sie erneut auffällig im Straßenverkehr und von Polizisten gestoppt. Der Grund: Paris fuhr ihr Auto, ohne die Scheinwerfer eingeschaltet zu haben.
Gestern nun ist die Hotelerbin zu einer Haftstrafe von 45 Tage verurteilt worden, da sie trotz der eingezogenen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug gesteuert hat. Richter Michael Seuer folgte mit diesem Urteilsspruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese war es nämlich, die der 26-Jährigen den Verstoß gegen ihre Bewährungsauflagen vorgeworfen hatte.
Da Paris live im Gericht erschienen war, fanden sich zirka 60 Paparazzi und Reportern ein, um über das Gerichtsverfahren zu berichten. Rund um das Gerichtsgebäude hatten sich zahlreiche Fernsehteams, Übertragungswagen und Fotografen versammelt – sie alle wollten Bilder von der nun verurteilten Verkehrssünderin Paris Hilton. Antreten muss die Blondine ihre Haftstrafe am 5. Juni in einem Gefängnis von Los Angeles. Mehr steht auf der Homepage des „People“-Magazins.
Gestern nun ist die Hotelerbin zu einer Haftstrafe von 45 Tage verurteilt worden, da sie trotz der eingezogenen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug gesteuert hat. Richter Michael Seuer folgte mit diesem Urteilsspruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese war es nämlich, die der 26-Jährigen den Verstoß gegen ihre Bewährungsauflagen vorgeworfen hatte.
Da Paris live im Gericht erschienen war, fanden sich zirka 60 Paparazzi und Reportern ein, um über das Gerichtsverfahren zu berichten. Rund um das Gerichtsgebäude hatten sich zahlreiche Fernsehteams, Übertragungswagen und Fotografen versammelt – sie alle wollten Bilder von der nun verurteilten Verkehrssünderin Paris Hilton. Antreten muss die Blondine ihre Haftstrafe am 5. Juni in einem Gefängnis von Los Angeles. Mehr steht auf der Homepage des „People“-Magazins.