Das allererste Musikfestival mit dem Namen „Rock am Ring“ fand 1985 statt. Von Anfang an als Veranstalter ist dafür der mittlerweile in Deutschland sehr bekannte Marek Lieberberg tätig. Das Festival läuft – mit nahezu identischem Line-up – parallel zum Musikfestival „Rock im Park“.

Gewitter bei „Rock am Ring“
Das Festivalgelände von „Rock am Ring“ befand sich bis zum Jahr 2014 auf dem Nürburgring bei Adenau in der Eifel. Seit 2015 findet es am ehemaligen Bundeswehrflugplatz in Mendig statt.

Die Premiere am neuen Ort im vergangenen Jahr wurde durch ein schweres Gewitter beeinträchtigt: Durch einen Blitzeinschlag im Backstagebereich wurden acht Mitarbeiter verletzt. Durch folgende Einschläge auf dem Zeltplatz erlitten 25 Besucher Verletzungen.

Dieses Jahr zogen am Freitag, 3. Juni, dem ersten Festivaltag schwere Unwetter über das Gelände hinweg: Starkregen hatte eine Unterbrechung des Bühnenprogramms zur Folge. Zudem wurde 15 Personen schwer und 57 leicht durch einen Blitzeinschlag verletzt – zwei mussten reanimiert werden.

Am Samstag, 4. Juni, hieß es von behördlicher Seite, dass „Rock am Ring“ wegen einer Wetterverschärfung vorläufig unterbrochen werden müsse – mit Räumung des Festivalareals. Nachdem es dann für einige Stunden weiterging mit den Auftritten der Künstler, entzog die Verbandsgemeinde Mendig Marek Lieberberg als Veranstalter die Genehmigung zur Fortführung des Festivals am letzten Festivaltag: „Rock am Ring“ wurde abgebrochen.

Diese Entscheidung sei falsch gewesen, sagte Lieberberg im Interview mit der „Rheinischen Post“ am 5. Juni 2016: „Wir haben in hitzigen Diskussionen mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Absage zu größeren Problemen führen wird. Die Räumung des Geländes und der Zeltplätze birgt nicht weniger Risiko für die Besucher. (…) Das Ganze ist nicht gerade eine Sternstunde der verantwortlichen Behörden. Die Absage ist die schlechtest mögliche Entscheidung – das habe ich immer wieder betont.“

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„Rock am Ring“: Rückerstattung möglich?
Diese Frage beantwortet Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit einem Jein: Wenn Teile einer Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, wozu ein Unwetter gehört, ausfallen, dann entfällt dafür der Eintritts- beziehungsweise Ticketpreis. Die Besucher könnten den Eintritt nicht komplett, aber anteilig erstattet bekommen.

Sein Tipp: „Wer Teile des Eintrittspreise trotz der schrecklichen Geschehnisse zurückfordern möchte, sollte sich schriftlich und mit einer Kopie des Tickets an den Veranstalter wenden.“

Dabei richte sich der Erstattungsbetrag auch nach der Anzahl der musikalischen Acts, die nicht mehr auftreten konnten: „Sollte sich herausstellen, dass zum Beispiel die Hälfte der Konzerte nicht stattfinden konnte, dann liegt der erstattungsfähige Betrag unserer Auffassung nach bei etwa 50 Prozent des Eintrittspreises.“ Die Zitate stammen aus einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom 6. Juni 2016.

Das ist die Adresse des Veranstalters:

Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co.KG
c/o CTS EVENTIM AG & Co. KGaA
Contrescarpe 75 A
28195 Bremen