Die neun Verbote der BVG
1. Gepäck oder sonstige Gegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt stehengelassen werden. Herrenlose Behältnisse, wie zum Beispiel Koffer, Rucksäcke und Taschen, können durch Sicherheitskräfte veranlasst werden.
2. Ballspielen, Skateboardfahren, Inlineskaten und Fahrradfahren sind verboten.
3. Abfallbehälter dürfen nicht durchsucht werden.
4. Es ist untersagt, Abfälle – inklusive Kaugummis und Zigaretten – außerhalb der Abfallbehälter zu entsorgen, vor allem durch Wegwerfen ins Gleisbett.
5. Entwertete Fahrausweise dürfen nicht weitergegeben beziehungsweise weiterverkauft werden.
6. Alkohol im Übermaß konsumieren ist untersagt.
7. Der Mitsichführen und Handeln mit Betäubungsmitteln ist verboten.
8. Vögel wie etwa Tauben dürfen nicht gefüttert werden.
9. Es ist verboten, lediglich auf einem Bahnhof zu verweilen: Es muss die Absicht bestehen, die Fahrt anzutreten.