Der Aufbau-Verlag wird verkauft
Zuletzt zählten zu den meistverkauften Büchern aus dem Verlagsprogramm Werner Bräunings postumer Überraschungserfolg „Rummelplatz“ und die Autobiografie von Winfried Glatzeder. Früher waren vor allem die Werkausgaben namhafter Autoren heiß begeht.
Nun heißt es, der insolvente Aufbau-Verlag soll verkauft werden. Wie auf „Tagesschau.de“ gemeldet wurde, seien der Verleger Bernd F. Lunkewitz und der vorläufige Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus zu einer Einigung gekommen: Das gemeinsame Konzept sieht vor, dass die Unternehmensberatung Roland Berger mit der Suche nach einem Investor beauftragt wird. Dadurch sei der Weg für eine Sanierung des traditionsreichen Verlagshauses frei. Allerdings würde die Schadenersatzforderung Lunkewitz’ in Höhe von 50 Millionen Euro gegen die Bundesregierung wegen des angeblich unrechtmäßigen Verkaufs des Verlags durch die Treuhandanstalt durch diese Einigung nicht tangiert. Lunkewitz fordert diese Summe vom Bund, weil ihm der Verlag damals durch die Treuhand verkauft wurde, ohne dass diese der Eigentümer war, denn der Verlag gehörte dem DDR-Kulturbund – dieser Auffassung ist auch der Bundesgerichtshof gefolgt. Wie es in Sachen Schadenersatz weitergeht, bleibt abzuwarten.
Nun heißt es, der insolvente Aufbau-Verlag soll verkauft werden. Wie auf „Tagesschau.de“ gemeldet wurde, seien der Verleger Bernd F. Lunkewitz und der vorläufige Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus zu einer Einigung gekommen: Das gemeinsame Konzept sieht vor, dass die Unternehmensberatung Roland Berger mit der Suche nach einem Investor beauftragt wird. Dadurch sei der Weg für eine Sanierung des traditionsreichen Verlagshauses frei. Allerdings würde die Schadenersatzforderung Lunkewitz’ in Höhe von 50 Millionen Euro gegen die Bundesregierung wegen des angeblich unrechtmäßigen Verkaufs des Verlags durch die Treuhandanstalt durch diese Einigung nicht tangiert. Lunkewitz fordert diese Summe vom Bund, weil ihm der Verlag damals durch die Treuhand verkauft wurde, ohne dass diese der Eigentümer war, denn der Verlag gehörte dem DDR-Kulturbund – dieser Auffassung ist auch der Bundesgerichtshof gefolgt. Wie es in Sachen Schadenersatz weitergeht, bleibt abzuwarten.